Der Begriff Gemarkung bezeichnet eine Flächeneinheit des Katasters. Sie beschreibt eine territoriale Struktur beziehungsweise die Untergliederung eines Stadt- oder Gemeindegebietes. Das Gebiet setzt sich in der Regel aus mehreren Flurstücken zusammen, die verschiedenen Gemarkungen angehören können.
Zu einer jeden Gemarkung gibt es beim zuständigen Grundbuchamt ein Grundbuch mit einer Eintragung aller Grundstücke sowie der damit verbundenen Eigentumsverhältnisse. Grundbuchbezirke und Gemarkungen stellen eine deckungsgleiche territoriale Struktur dar.
Die Gemarkung bildet einen Verband aus einer größeren Anzahl von Grundstücken (Flurstücken) und Fluren. Die Größe des Verbandes kann sehr unterschiedlich sein. Mehrere Gemeindegebiete können Bestandteil einer Gemarkung sein. Die betreffenden Flurstücke und Fluren sowie weitere Aufnahme- und Objektpunkte werden beim Katasteramt als Nummerierungsbezirk beziehungsweise Katasterbezirk geführt.
Jede Gemarkung erhält einen Namen sowie innerhalb eines Bundeslandes eine Gemarkungsnummer. Die Namensbezeichnung richtet sich nach dem Gemeindenamen oder einer Bezeichnung für einen Orts- oder Gemeindeteil. Für eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gemarkung werden die Grenzen mit Marksteinen versehen. Die Marksteine sind mit Gemarkungszeichen versehen, die sich bei Gemeinden oft im Gemeindewappen zeigen.
Mit der Einführung des Reichskatasters im Jahre 1934 wurden nicht nur die Steuerbezirke abgelöst, sondern ab diesem Zeitpunkt wird der Begriff Gemarkung im heutigen Sinn gebraucht. Gemarkungen sind im Gegensatz zur modernen kommunalen Gliederung (Stadt- und Ortsteile) historisch gewachsen.
In der Mehrzahl der Fälle entspricht der Name der Gemarkung der Ortsbezeichnung. Gemeindefreie Territorien werden bei der Registrierung der zugehörigen Flurstücke und Gemarkungen nach der Zugehörigkeit zu ihrer Region benannt. Bei der Fusion von Gemeinden wurden lange Zeit Gemarkungen zusammengefasst. Eingemeindungen ab 1970 führten dazu, dass Gemeindegebiete heute ebenso aus mehreren Gemarkungen bestehen.