Das entspannte Grillen mit Freunden oder der Familie kann sich schnell zum rechtlichen Minenfeld entwickeln, wenn sich die Nachbarn beschweren.
Problematisch sind insbesondere die Rauchbildung, der Geruch und der Lärm, der sich durch die Dynamik beim gemeinsamen Grillen gerne mal entwickelt. Tipps zum entspannten Grillen sind deswegen wichtig, damit man auch lange Freude am gemeinsamen Essen behält.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Lediglich in NRW und Brandenburg gibt es konkrete Gesetze zum Thema Grillen. Werden die Nachbarn erheblich gestört, etwa durch Qualm- und Geruchs- sowie Lärmbelästigung, können sie die Polizei rufen, die das Grillen untersagt oder sogar ein Bußgeld verhängt.
In allen anderen Bundesländern wurden bislang nur Einzelfallsentscheidungen durch die zuständigen Richter gefällt. Beachten sollte man deutschlandweit, dass der rauch und Qualm nicht in die Räume der umliegenden Häuser dringen kann und dass man sich insbesondere abends ruhig verhält, keine laute Musik mehr laufen lässt und nicht schreit, sondern sich gelassen und in angemessener Lautstärke unterhält.
Wo darf gegrillt werden?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, beispielsweise auf der Terrasse oder auf dem eigenen Grundstück im Garten zu grillen, solange dadurch niemand belästigt wird. Auf dem Balkon der Mietwohnung hingegen ist das Grillen meist im Mietvertrag schon untersagt. Aufgrund der Brandgefahr ist das auch durchaus sinnvoll.
Idealerweise grillt man auf einem öffentlichen Platz, der dafür gedacht und zugelassen ist, oder an einem windstillen Tag, an dem der Rauch nicht verweht werden kann, wo er die Nachbarn stört. Falls es mal ernster wird, kann man sich hier erste Informationen holen.
Die Nachbarn einladen – eine simple Lösung
Wenn sich Nachbarn beschweren, liegt das oft nicht nur daran, dass sie sich tatsächlich durch Rauch und nächtlichen Lärm belästigt und gestört fühlen. Häufig sind sie auch verärgert oder zumindest enttäuscht darüber, dass sie nicht eingeladen wurden – denn wer könnte sich schon belästigt fühlen, wenn für ihn ebenfalls ein Würstchen oder ein saftiges Steak übrig bleibt.
Solange es sich nicht gerade um eine private Familienfeier handelt, kann man die Nachbarn einfach vorher informieren und sie darauf einladen, sich doch zwischendurch eine Wurst abzuholen. Um den Nachbarn dann noch vollends zu überzeugen bietet Chefkoch.de eine große Auswahl an ausgefallenen Grill-Rezepten, jenseits der Rostbratwurst.