Ein Grundriss ist die Darstellung räumlicher Gegebenheiten in Form einer technischen Zeichnung oder Bauzeichnung. Er wird als horizontaler Schnitt in einem unteren Teil durch ein Bauobjekt und für jede einzelne Ebene gezeigt. Eine Bauzeichnung ist neben Dachaufsicht oder Ansicht ein wichtiger Bestandteil des Bauplanes.
Geschichtlich entstand der Grundriss in einer ersten Form als Boden-Zeichnung. Von der genutzten Bodenfläche entstand ein gezeichnetes Abbild. Die Architektur erweitert die Bodenfläche mit der Darstellung der räumlichen Verhältnisse in Höhe von einem Meter. Damit erfasst die Zeichnung auch die Öffnungen der Fenster. Das ist besonders für eine Raum- und Einrichtungsplanung von großer Bedeutung.
Für Mieter zeigt sich in einem Grundriss neben der räumlichen Aufteilung ebenso die Größe der einzelnen Räume beziehungsweise die Mietfläche. Ältere Grundrisse müssen nicht in jedem Fall den aktuellen Flächen von Wohnungen entsprechen, da über einen langen Zeitraum nicht jede bauliche Maßnahme erfasst sein muss.
Umbauten oder Maßnahmen zur Wärmedämmung können eine Verkleinerung der Wohnfläche zur Folge haben. In Mietverträgen vermeiden die Vermieter deshalb oft eine genaue Angabe der Quadratmeter. Ein Mieter kann die Vermessung der Wohnung vor Einzug selbst vornehmen und vom Vermieter die Berücksichtigung im Mietvertrag verlangen. Bei Neubauten entspricht in der Regel eine Wohnungsfläche den Angaben in den Grundrissen
Archäologen und Historiker arbeiten mit historischen Zeichnungen oder sie dokumentieren mit einem Grundriss als Bestandsplan ihre Ausgrabungen. Nach der Übertragung auf einen Rechner, der die notwendige Software aufweist, können alte, lediglich aus den Grundmauern bestehende Gebäude und Städte räumlich dargestellt werden.
Im heute gebräuchlichen Sprachgebrauch wird der Begriff Grundriss nicht allein für eine Zeichnung verwendet, sondern gleichbedeutend mit der Beschreibung realer örtlicher Gegebenheiten in Räumen.