Sie wollen ein Haus bauen und haben ein Grundstück gefunden, das sich in Ihren Augen perfekt für Ihr Traumhaus eignet?
Dann sollten Sie sich vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag dennoch über diverse Punkte gründlich informieren, denn sonst kann der Traum schnell zu einem Alptraum werden.
Allgemeine Hinweise zum Grundstückskauf
Natürlich müssen Sie sich das Grundstück selbst ansehen. Kaufen Sie niemals im Internet oder per Anzeige ein Grundstück, ohne es gesehen zu haben. Wenn Sie sich das Grundstück ansehen, achten Sie auf so einfache Dinge wie die Sonneneinstrahlung oder eine mögliche Hanglage. Letztere kann eventuell dazu führen, dass bestimmte Baupläne nicht möglich sind.
Auch sollten Sie die Grundstücks-Besichtigung unbedingt an einem Werktag unternehmen, damit Sie die normale Lärmbelästigung feststellen können. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch gleich erkennen, ob Ihnen die Infrastruktur gefällt. Wie ist die Nachbarschaft? Wie die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr? Gibt es in der Nähe Schulen, Ärzte und Supermärkte?
Sind große Straßen oder Gewerbe in der Nähe oder ist der Bau einer Straße geplant? Wenn dem so ist, kann dies zu einer großen Wertminderung des Grundstücks führen. Wenn all diese Fragen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt sind, sollten Sie mit einem Architekten und im besten Fall mit einem Notar eine zweite Besichtigung unternehmen.
Diesen beiden Experten fallen oftmals Problemzonen auf, die ein ungeschultes Auge nicht sieht. All dies erscheint Ihnen eventuell übervorsichtig, aber Sie müssen bedenken, dass Sie eine große Investition planen und viel Geld im Spiel ist. Viel Geld lockt häufig auch Menschen an, die es mit den Vorschriften möglicherweise nicht ganz genau nehmen.
Hier nun einige Punkte, die es sich genau zu betrachten gilt, bevor die Untrschrift unter den Kaufvertrag geleistet wird:
Altlasten
Als erstes sollten Sie prüfen, ob auf dem Grundstück Altlasten durch die vorherigen Nutzer hinterlassen wurden. Falls dem so ist, sind nämlich auch Sie als neuer Eigentümer gesetzlich verpflichtet, sich an der Entsorgung finanziell zu beteiligen. In den Umweltämtern der jeweiligen Landkreise gibt es Altlastendateien, die auflisten, auf welche Weise ein Grundstück verunreinigt wurde.
Die Befreiung von schädlichen Altlasten ist sehr kostenintensiv, so dass Sie im Fall einer Verunreinigung entweder nicht kaufen, oder mit dem Verkäufer vertraglich die Entsorgung regeln sollten. Hier müssen Sie aber darauf achten, dass der Verkäufer auch wirklich finanziell in der Lage ist, seinen Anteil zu übernehmen.
Baulasten
Werfen Sie vor dem Kauf einen Blick in das Baulastenverzeichnis, das Sie bei der Baubehörde einsehen können. Im Baulastenverzeichnis ist festgelegt, welche Bauten auf einem Grundstück nicht zugelassen sind.
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung beschäftigt sich ebenfalls mit den Baumöglichkeiten auf einem Grundstück. Sie können nicht selbst feststellen, ob Ihr Plan auf einem Grundstück machbar ist, sondern müssen die Hilfe Ihres Architekten in Anspruch nehmen, der das Grundstück besichtigen sollte. Dies kann in jedem Fall hilfreich sein, da ein Architekt mit geschultem Auge oft Missstände entdeckt, die Ihnen verborgen bleiben.
Bodenrichtwert
Stellen Sie fest, ob der Preis, den der Verkäufer verlangt, angemessen ist. Dazu sollten Sie sich die Bodenrichtwertkarte anschauen, welche bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen einsehbar ist.
Erschließung
Achten Sie darauf, dass das Grundstück entweder erschlossen ist oder die Erschließung zumindest geplant ist. Das heißt, das Grundstück muss auf jeden Fall eine Verkehrsanbindung haben und mit Wasser und Elektrizität versorgt werden.
Wird dies vor dem Kauf nicht geklärt, müssen die Kosten der Erschließung, welche ansonsten von der Gemeinde getragen werden, aus eigener Tasche bezahlt werden.
Die Klärung der Erschließung sollten Sie in die Hände Ihres Notars legen, da hier meistens umfangreiche Verträge notwendig sind.
Grundbuch
Vor jedem Grundstückskauf sollte ein Blick in das Grundbuch geworfen werden. Dort können Sie nachsehen, ob auf dem Grundstück öffentliche Nutzungsrechte, beispielsweise Stromleitungen oder Kanalleitungsrechte, vorhanden sind. Dies ist allerdings eigentlich auch Aufgabe Ihres Notars.
Grunderwerbssteuer
Bei jedem Grundstückskauf wird eine Grunderwerbssteuer fällig, die 3,5% des Kaufpreises beträgt. Einige Verkäufer schlagen den Käufern Vertragsmodelle vor, die die Ersparnis der Grunderwerbssteuer vorsehen. Dies ist immer illegal, auch wenn der Vorschlag noch so seriös aussehen mag. Vorsicht bei solchen Vorschlägen!
Ist das Grundstück verpachtet?
Gerade in ländlichen Regionen müssen Sie darauf aufpassen, dass Ihr bevorzugtes Grundstück nicht schon beispielsweise für die landwirtschaftliche Nutzung verpachtet ist. Als neuer Eigentümer müssen Sie nämlich alle Pflichten vom Verpächter übernehmen. Wenn in dem Pachtvertrag kein eindeutiges Ende für den Pachtvertrages vereinbart worden ist, kann der Vertrag nur mit einer zweijährigen Frist gekündigt werden.
Viele der oben aufgeführten Punkte erledigt Ihr Notar für Sie. Es kann aber durchaus hilfreich sein, auch selbst über diese Dinge Bescheid zu wissen. So können Sie eventuell Nachfragen bei Ihrem Notar stellen, die diesem signalisieren, dass Sie etwas von der Materie verstehen und sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt haben.
In jedem Fall sollten Sie die Punkte Erschließung und Grundbuch näher lesen, denn hier können Sie auch selbst nachprüfen, ob bei dem gewünschten Grundstück alles zu Ihrer Zufriedenheit ist. Denn für viele Menschen stellt der Kauf eines eigenen Grundstücks einen lang gehegten Traum dar und es lohnt sich sicherlich, etwas mehr Zeit in die Suche und Vorbereitung zu investieren.
Immobase
Der Kauf eines Grundstückes sollte immer genau abgewogen werden. Blind einfach nur zu kaufen, weil billig kann oft nach hinten losgehen.