Eine Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf, den der Versicherte einem Dritten zugefügt hat. Sollte also das Eigentum eines Dritten beschädigt werden und der Verursacher besitzt eine solche Versicherung, kommt diese für den Schaden auf. Sollte der Verursacher keine entsprechende Versicherung haben, so muss er selber für den gesamten Schaden aufkommen.
In der Regel sind Haftpflichtversicherungen freiwillig. Allerdings schreibt es in einigen risikoreichen Berufen der Gesetzgeber vor, eine Haftpflichtversicherung zu haben. Da die Risiken für einen Verkehrsunfall besonders hoch sind, muss jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
Neben dieser notwendigen Haftpflichtversicherung gibt es sehr viele zusätzliche Versicherungen, die man individuell abschließen kann. Darunter zählt zum Beispiel eine Privathaftpflichtversicherung, die Schäden aus dem täglichen Leben abdeckt. Auch eine Gewässerschadenhaftpflicht kann abgeschlossen werden, um mögliche Kosten für verunreinigtes Grundwasser abzudecken.
Eine Haftpflichtversicherung wird in den meisten Fällen auf mindestens ein Jahr abgeschlossen. Sie verlängert sich automatisch, sollte der Versicherte nicht vor Ablauf der Frist eine Kündigung einreichen. Nach einem Schadensfall kann die Versicherung jedoch sofort von beiden Seiten aus gekündigt werden.
Allerdings muss nicht immer die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen. Zum Beispiel zahlt die Versicherung nicht, wenn der Schaden mit Absicht herbeigeführt wurde. Auch werden die Ansprüche von Familienangehörigen nicht von der Versicherung gezahlt. Dies aber nur, wenn die Familienangehörigen im selben Haushalt wohnen.
Des Weiteren besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer einen fremden Gegenstand bearbeitet und dabei beschädigt. Gegen eine höhere Prämie versichern verschiedene Versicherungsgesellschaften aber auch Schäden, die in einer normalen Haftpflichtversicherung nicht enthalten sind.