Grundsätzlich wird zwischen Erwerbsneben- und Baunebenkosten unterschieden. Am Beispiel anhand eines nichtunterkellertes Einfamilienhauses.
Nicht aufgelistet sind die Kosten für Grundstücksbesichtigungen, Fahrten, Termine, Telefonate, Anzeigen, usw..
Erwerbs(-neben)kosten
- Makler
- Notar
- Grundbucheintragung
- Grunderwerbsteuer
- Finanzierungskosten
Baunebenkosten
- Baugenehmigungsverfahren, u.U. Bauanzeigeverfahren
- Baureifmachung (inkl. Container)
- Prüfstatik in Brandenburg
- Herstellen, Rückbau und Entsorgung einer Gewegüberfahrt
- Beantragung, Zähler und Verbrauch Baustrom
- Beantragung, Standrohr und Verbrauch Bauwasser
- Herstellen, Haus- Ver- und Entsorgung, Wasser, Strom, Gas, T-Kom
- Richtfest
- Material für Eigenleistungen (Maler- und Spachtelarbeiten)
- Außenanlagen, teilweise Eigenleistung (Zaun, Terrasse, Zuwegungen, etc.)
- Umzugskosten
- Versicherungen (Bauwesen, Bauherrenhaftpflicht)
- Einmonatige Doppelbelastung, durch Miete
- Ständige Besuche der Baustelle (Benzin, Telefon, Porto, etc.), psch.
- externer Gutachter, baubegleitend
Erwerbs- und Baunebenkosten können sich in einzelnen Bundes-ländern unterscheiden, auch Gutachterhonorare können differieren. Falls du weitere Informationen über die Kosten eines Hauses benötigst, empfiehlt sich auch mal ein Besuch von www.targetimmobilien.de.