Zu den Heizkosten gehören die unmittelbaren Brennstoffkosten (Gas, Öl, Fernwärme) und der Strom (Umwälzpumpe, Brenner) zum Betrieb sowie weitere Heiznebenkosten. Heiznebenkosten, die beim Betrieb der Heizungsanlage entstehen, sind unter anderem Kosten für Wartung, Reinigung und Überwachung dieser Anlage.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt außerdem regelmäßige Messungen vor. Geld kosten ebenfalls die Messgeräte (Wärmemengenzähler) sowie die Verbrauchserfassung, Berechnung und Aufteilung auf die jeweiligen Mietparteien. Nicht zu den Heizkosten gehört die Instandhaltung und Instandsetzung von Heizungsanlagen.
Heizkosten sind im Mietwohnrecht ein Bestandteil der Betriebskosten, die zusätzlich zur Kaltmiete zu bezahlen sind. Betriebskostenabrechnungen werden einmal im Jahr durch den Vermieter vorgenommen. Die Bezahlung wird meist als Vorauszahlung geleistet und mit der Endabrechnung verrechnet. Steigende Energiepreise sind jedoch meist mit Nachforderungen verbunden.
Eine Ausnahme findet sich bei pauschalen Mieten, wo mit der monatlichen Mietzahlung bereits alle Betriebskosten abgegolten sind. In der Regel werden die Heizkosten separat abgerechnet. Die Heizkostenabrechnung müssen die Mieter prüfen und korrekte Nachforderungen innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Die Mieter dürfen in alle Ablesebelege und Rechnungen Einsicht nehmen. Beanstandungen müssen innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.
Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage der Heizkostenverordnung. Diese fordert von einem Vermieter die Abrechnung nach dem Verbrauch entsprechend den gesetzlichen Regelungen zur Kostenaufteilung. Mindestens 50 Prozent werden entsprechend einem festgestellten Verbrauch abgerechnet.
Der restliche Kostenanteil bestimmt sich aus der Mietfläche. Der Verbrauchsanteil kann in Ausnahmefällen bei Zustimmung durch den Mieter 100 Prozent betragen, womit der Mieter immer nur seinen Verbrauch bezahlt. In großen Mehrparteienhäusern wird die Mietfläche in die Heizkostenberechnung mit einbezogen, da beispielsweise Erd- oder Dachgeschosswohnungen einem höheren Heizungsbedarf unterliegen.