Fast jeder Mensch träumt früher oder später von den eigenen vier Wänden. Dabei kommt man in den seltensten Fällen an einem Immobilien Makler vorbei, der einem das neue Heim vermittelt.
Doch mit dem Immobilien Makler kommen auch die Kosten, die für diesen anfallen, auf den Käufer zu.
Die Makler Courtage
Doch gerade bei der Makler Courtage kommt es immer wieder zu Streitfällen. Der Makler darf grundsätzlich nur dann eine Provision verlangen, wenn er auch ursächlich an der Vermittlung des Gutes beteiligt war.
Das heißt, nur der Makler, der Immobilien oder Wohnungen tatsächlich vorgeschlagen hat, darf die Provision dafür verlangen. Dabei gelten sowohl schriftliche, als auch mündliche Verträge, wobei der Makler bei letzteren ausdrücklich darauf hinweisen muss, dass die Courtage fällig wird.
Unterschiede der Makler Courtage
Bei den Höhen für die Makler Courtage finden sich ebenfalls zahlreiche Unterschiede. So darf bei Mietwohnungen eine maximale Courtage in Höhe von zwei Nettomonatsmieten berechnet werden. Bei der Vermietung von Sozialwohnungen an Sozialhilfeempfänger hingegen darf keine Courtage berechnet werden, diese können die neuen Mieter sogar wieder zurück verlangen.
Beim Kauf von Immobilien sieht es schon wieder ganz anders aus. Hier gelten grundsätzlich keine gesetzlichen Regelungen. Die Makler können also frei entscheiden, wobei sich eine Courtage in Höhe von drei bis sechs Prozent des Kaufpreises eingebürgert hat.
Mehrere Makler bieten das selbe Objekt an
Ebenfalls ist oberste Vorsicht geboten, wenn man ein und dasselbe Objekt von mehreren Maklern angeboten bekommt. In der Regel muss man hier unterschreiben, dass man diese Immobilien erstmalig angeboten bekommt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Makler darauf hinzuweisen.
Sollte man sich zum Kauf entschließen, obwohl man die Wohnungen schon von einem anderen Makler angeboten bekommen hat, so muss man an beide Makler zahlen.