Der Liegenschaftszins ist eine Rechengröße, die immer dann benötigt wird, wenn der Wert einer Immobilie bestimmt werden soll. Der Liegenschaftszinssatz findet Verwendung bei der Immobilienbewertung, insbesondere bei dem Ertragswertverfahren.
Die generelle Berechnung des Liegenschaftszins erfolgt durch diese Formel:
Liegenschaftszins = Jahresreinertrag / Kaufpreis
In dieser Vereinfachung wird weder der Bodenwert noch die wirtschaftliche Restnutzungsdauer (RND) des Gebäude berücksichtigt.
In der Wertvermittlungsverordnung (§ 11) wird der Liegenschaftszins als der Zinssatz bezeichnet, mit dem der Verkehrswert einer Liegenschaft im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Mit dem Begriff Liegenschaft ist dabei in der Regel ein bebautes Grundstück gemeint, da durch die Vermietung eines Gebäudes Erträge erwirtschaftet werden können.
Wie hoch die Verzinsung einer Liegenschaft tatsächlich ist, hängt von der Lage des Grundstücks, der Gebäudeart und der Restnutzungsdauer ab. Ähnlich wie der Kapitalmarktzins gibt auch der Liegenschaftszins Auskunft über das Verhältnis von Rendite und Risiko. Je höher ein Liegenschaftszins ist, desto attraktiver wirkt eine Liegenschaft zunächst, aber desto höher ist auch das Risiko durch potentielle Mietausfälle.
Generell empfiehlt es sich, den Wert einer Immobilie von einem Fachmann ermitteln zu lassen, da die Anwendung des Ertragswertverfahrens bzw. die Anwendung anderer Bewertungsverfahren viel Erfahrung und Expertise voraussetzen.