Vor allem in Großstädten und ihren Einzugsbereichen wird es immer schwieriger, eine passende und vor allem bezahlbare Wohnung zu finden.
Je ausgeprägter diese Lage ist, desto mehr Personen konkurrieren um günstigen Wohnraum. Lange Schlangen vor Mietshäusern sind deshalb mittlerweile ein gewohntes Bild in vielen Städten, wenn Wohnungsbesichtigungen anstehen.
Vermieter haben dann die große Auswahl und entscheiden sich in der Regel für den Mieter mit den größten Sicherheiten – meist mit einem hohen Einkommen und einem unbefristeten Arbeitsvertrag. So möchten sie sich vor Zahlungsausfällen schützen.
Berufsanfänger, Studenten oder Geringverdiener stellt das oft vor Probleme, befürchten Vermieter bei ihnen doch oft, dass sie nicht in der Lage sind, regelmäßig die Miete zu bezahlen. Doch es gibt eine Option, mit der auch diese Personengruppen dem Vermieter Sicherheiten bieten können: Mit einer Bürgschaft.
Was bedeutet eine Bürgschaft und wer kann für dich bürgen?
Was eine Bürgschaft grundlegend ausmacht, wird in § 765 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erläutert. Diesem ist zu entnehmen, dass sich eine Person – Bürge genannt – dazu verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber einem Gläubiger einzustehen.
Auf die Miete bezogen bedeutet das: Wenn jemand für dich bürgt, muss diese Person einspringen und die anfallenden Kosten übernehmen, wenn du die Miete nicht zahlst oder der Vermieter Schadensersatzansprüche hat, weil du in der Wohnung Schäden angerichtet hast.
Weit verbreitet ist die Privatbürgschaft. Dabei übernimmt eine Privatperson, häufig sind es Eltern, die Bürgschaft. Daneben gibt es jedoch auch die Bankbürgschaft – auch Bankaval genannt – sowie die Mietkautionsversicherung. Im ersten Fall bürgt die Bank, im zweiten wird eine Versicherung abgeschlossen, welche bei Mietrückständen & Co einspringt.
Wichtig zu wissen ist, dass zwischen zwei Formen der Bürgschaft unterschieden wird. Bei der Ausfallbürgschaft wird der Bürge erst dann zur Kasse gebeten, wenn die Zwangsvollstreckung beim Mieter keinen Erfolg gezeigt hat. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft hingegen kann der Gläubiger sofort Geld vom Bürgen fordern. Hierbei handelt es sich also um die risikoreichere Option.
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