Der Mietvertrag kann für ungültig erklärt werden, wenn dem Vermieter gegenüber, falsche Angaben über die finanziellen Einkünfte gemacht werden. Grundsätzlich gilt, wer eine zukünftig fällig werdende Verpflichtung eingehen möchte, muss finanzielle Schwierigkeiten offen legen. Darunter muss man auch angeben, wenn eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde.
In einem verhandelten Fall, hatte ein Mietinteressent vor der Mietvertragsunterzeichnung angegeben, dass er beruflich selbstständig sei und als Disponent bei einem Anzeigenblatt beschäftigt ist.
Jedoch kam bei der Beweisaufnahme des Gerichts heraus, dass der Mieter seine finanzielle Stellung immens beschönigt hatte. Zudem gab der Mietinteressent weiterhin an, noch nie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben, doch dies war unwahr. Das Amtsgericht Leer entschied sich, die Anfechtung des Mietvertrages durch den Vermieter für rechtmäßig zu erklären. Der Mietvertrag würde in diesem Sinne ungültig sein.