Zu jeder Kaltmiete kommen immer noch die sogenannten Betriebs- oder Nebenkosten. Als Mieter sollte man stets darauf achten, dass diese genau im Mietvertrag definiert sind.
Als Nebenkosten abgerechnet werden dürfen durch den Vermieter Kosten wie Heizung, Wasser, Grundsteuer, Fahrstuhl, Müllabfuhr, Beleuchtung, Gartenpflege, Wascheinrichtungen, Hauswart und sonstige Kosten, die jedoch einzeln ausgewiesen sein müssen.
Normalerweise setzen sich die Nebenkosten in einem Mehrparteienhaus sowohl aus individuellen Posten wie Heizung und Wasser, als auch aus allgemeinen wie Außenbeleuchtung und Müllabfuhr zusammen. Letztere werden auf die einzelnen Mietparteien umgelegt.
Als Mieter zahlt man in der Regel die Nebenkosten als monatliche Abschlagszahlung zusammen mit der Kaltmiete. Ein Mal im Jahr ist der Vermieter dazu verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung vorzulegen, in der die Kosten übersichtlich aufgelistet sind. Als Mieter empfiehlt es sich, die Abrechnung genau zu überprüfen, denn oft enthalten sie zu hohe Kosten oder solche, die eigentlich nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Zum Beispiel, wenn Gartenarbeit und der Hauswart aufgeführt sind, obwohl der Hauswart die Gartenarbeit erledigt. Oder Reparaturkosten werden in den Wartungsrechnungen mit aufgeführt. Jeder Mieter hat das Recht, gegen die Nebenkostenabrechnung Widerspruch einzulegen und vom Vermieter Kopien aller Rechnungen zu verlangen. War die Abrechnung nicht korrekt, muss der Vermieter umgehend die anfallende Nachzahlung leisten.
Der Vermieter ist ebenso verpflichtet, zu viel geleistete Abschlagszahlungen für die Nebenkosten an den Mieter zurückzuerstatten. Außerdem hat der Mieter die Möglichkeit diese vollständig zurückzuverlangen, wenn der Vermieter nicht fristgerecht abgerechnet hat.