Bei jedem Immobilienkauf fallen Notar- und Grundbuchamtkosten an. Doch was genau kosten diese Dienstleistungen und wo lässt sich sparen?
Es gibt 2 Gründe weshalb ein Immobilieneigentümer die Notarkosten bezahlen muss: Es ist laut Gesetz vorgeschrieben, dass man den Kauf einer Immobilie notariell beurkunden lassen muss. Dies soll zum Schutz des Käufers dienen.
Desweiteren wird ein Notar benötigt, falls die Immobilie mit einem Darlehen finanziert wird.Hierbei wird durch den hoheitlich tätigen Notar das Grundpfandrecht in das Grundbuch eingetragen. Dies ist nötig, weil Banken das Grundpfandrecht als Sicherheit benötigen.
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Selbst Immobilieneigentümer, die ihr Darlehen verlängern werden erneut die Grundschuld bezahlen müssen. Wird nach Ablauf der festgelegten Zinsbindungsfrist ein anderes Darlehen abgeschlossen, müssen die Grundpfandrechte an die neue Bank übergeschrieben werden.
Am teuersten wird es, wenn man die bestehende Grundschuld löschen lässt und eine neue Grundschuld einträgt. Klüger ist es, mit der jetzigen Bank die Abtretung der Grundschuld an die neue Bank zu vereinbaren. Mit dieser Methode können bis zu 70 % gespart werden. Während hingegen die Löschung der Grundschuld und die Neueintragung das dreifache kosten würde.
Die Beurkundung des Immobilienkaufvertrags, sowie das Eintragen des Grundpfandrechts beansprucht Geld. Den Betrag erfährt man oft erst nachdem die Rechnung eingetroffen ist. Das liegt daran, dass Gundbuchämter und Notare ihre Gebühren nach der Höhe des Kaufpreises der Immobilie richten. Als Faustregel ist mit 1,5 % des Immobilienkaufpreises für den Grundbucheintrag und den Notar zu rechnen.