Wohnungseigentümergemeinschaft: Aus wie vielen Personen muss eine WEG bestehen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte klar, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus drei Personen bestehen muss. In einem Fall hatte eine WEG den Verwaltungsbeirat in einer Eigentümerversammlung neu gewählt. Dieser bestand bisher aus nur zwei Mitgliedern und ein Eigentümer focht diesen Beschluss jedoch an. Daraufhin gab der BGH dem Eigentümer Recht und beschloss, dass ein Verwaltungsbeirat mit drei Wohnungseigentümern besetzt werden muss. Demzufolge entspricht die gesetzwidrige Besetzung des Beirats nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. … Weiterlesen