Mietverträge enthalten meist eine Klausel wie “Die Wohnfläche beträgt … qm”. Auch im häufig verwendeten “Einheitsmietvertrag” aus dem Buchhandel findet sich dieser Passus. Doch was bedeutet das denn eigentlich qm = Quadratmeter?
Quadratmeter ist eine Einheit der Fläche. Sie dient zur Messung von Flächen. Ein Quadratmeter ist ein Flächenmaß und entspricht der Fläche eines Quadrats mit der Seitenlänge von 1 Meter.
Immer wieder kommt es vor, dass sich die im Mietvertrag angegebene Größe der Wohnung später als falsch herausstellt. Doch muss nicht immer der Vermieter schuld daran sein. Die meisten Vermieter entnehmen die Wohnungsfläche ja in der Regel aus Plänen und übernehmen diese dann wiederum in den Mietvertrag. Daher sollte für den Vermieter gelten, dass wenn eine Quadratmeter-Zahl im Mietvertrag auftaucht, dann muss diese auch stimmen.
Nimmt der Mieter dann irgendwann, auch nach Jahren, das Maßband selbst in die Hand und stellt fest, dass die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angeben, kann er die Miete mindern. Allerdings nur, wenn die Wohnfläche mindestens 10 Prozent von der Angabe im Mietvertrag abweicht.
Weiterhin kann hier der Mieter die in der Vergangenheit zu viel bezahlte Miete, zumindest für den noch nicht verjährten Zeitraum von drei Jahren, zurückverlangen. In der Praxis sind das häufig Fälle, in denen die Wohnung eine Dachschräge hat. Viele Vermieter wissen nämlich nicht, dass die Fläche die unter der Dachschräge liegt, nicht mit der vollen Quadratmeter-Zahl bewertet werden darf.
Die fehlenden Quadratmeter haben auch Einfluss auf die Nebenkosten. Denn der Vermieter muss diese nach der tatsächlichen und nicht nach der im Mietvertrag angegebenen Quadratmeter-Zahl abrechnen. Ansonsten ist die Quadratmeter-Angabe eine Objektbeschreibung und keine konkrete Zusicherung.