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Schimmel in Mietwohnung: Welche Rechte haben Mieter bei Schimmelpilzen?

Schimmel in Mietwohnung: Welche Rechte haben Mieter bei Schimmelpilzen?

Schimmel in MietwohnungSchimmelpilze mag niemand gerne entdecken. Gerade, wenn man frisch in eine Mietwohnung einzieht, sollte man aufpassen, ob man nicht einen schnell übertünchten Befall feststellen kann, der nicht ordnungsgemäß behandelt wurde.

Hier kann man durch das Mieten der Wohnung sehr krank werden; vor allem für Familien mit Kindern ist eine verschimmelte Wohnung komplett ungeeignet.

Wie entstehen Schimmelpilze?

Schimmelpilze entstehen zum Beispiel, wenn in einer Wohnung nicht gelüftet wird. Die Dämpfe aus Bad und Küche, aber auch die Ausdunstungen der Menschen, die in den Wohnungen leben, machen Wohnungen feucht.

Durch die Wärme ist hier ein ideales Klima für Schimmel entstanden, in welchem sich die Pilze und ihre Sporen geradezu massenhaft verbreiten können. An den Wänden, an Rückwänden von Möbeln, aber auch in den Nasszellen der Wohnungen siedeln sich dann wahre Teppiche von Schimmelkulturen an.

Wichtig für Vermieter

Viele Mieter, die eine solche Wohnung verlassen, beseitigen oberflächlich die Spuren der Schimmelpilze. Sie weißen eine befallene Wand, nachdem sie die verdächtigen Spuren etwas unsichtbar gemacht haben.

Natürlich ist dies absolut keine dauerhafte Lösung; hier kommt nach wenigen Wochen wieder das ganze Ausmaß des Schadens zum Vorschein. Vermieter, die hier nicht genau nachsehen, haben das Nachsehen, denn sie müssen die Wohnung selbst in Stand setzen.

Was tun wenn Schimmelpilze in der Mietwohnung sind?

Entdeckt man wenige Wochen nach seinem Einzug in eine Wohnung, dass sich hier Schimmelpilze hinter der Wandfarbe versteckt haben, kann man durchaus eine Reduzierung der Miete, die jeden Monat anfällt, verlangen.

Ein Gutachter hilft dabei, feststellen zu lassen, ob es alter Schimmel ist, oder selbst verursachter; es könnte sein, dass der Vermieter sich vor seiner Renovierungspflicht drücken möchte, und einfach behauptet, der Schimmel wäre vor dem Einzug nicht vorhanden gewesen.

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