Deutsche Gerichte haben geurteilt und daraus ergibt sich, dass Mieter auch bei sommerlicher Hitze Anspruch auf annehmbare Temperaturen in ihrer Wohnung haben dürfen.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht es als Mietmangel, wenn man es in einer zu heißen Wohnung aushalten müsse. Daraufhin könne nun der Mieter eine Mietminderung geltend machen, wenn der Vermieter den Schaden nicht behebt.
Ein Mieter einer Obergeschosswohnung aus Hamburg hatte bemängelt, dass er in einer zu heißen Wohnung mit Temperaturen im Sommer tagsüber bei 30 Grad Celsius und nachts mit über 25 Grad Celsius, aushalten müsse.
Das Amtsgericht sah hier eine Mietminderung von 20 Prozent als akzeptabel an und ging in dem Fall von einem unzureichenden Wärmeschutz aus. Sogar ein Mietvertragskündigung wegen akuter Gesundheitsgefährdung hielt das Oberlandesgericht für gerechtfertigt.