Wenn die Hausverwaltung dem Mieter versehentlich den Strom abschaltet, hat der Mieter gegenüber der Hausverwaltung Schadenersatzanspruch.
Eine versehentliche Stromabschaltung der Hausverwaltung kann durch einen fehlerhaften Mieterwechsel entstehen. Hierbei teilte die Hausverwaltung dem Stromversorgungsunternehmen fälschlicherweise einen Mieterwechsel mit und daraufhin kommt es zu einer Stromabschaltung.
In einem bestimmten Fall, waren die Mieter einer Münchner Wohnung für 11 Tage im Urlaub, währenddessen eine Stromabschaltung vorgenommen wurde. Dadurch tauten der Kühlschrank und die Gefriertruhe ab. Bei dem fälschlicherweise angegebenen Mieterwechsel, bestätigte die Hausverwaltung diesen auf Rückfrage sogar noch einmal.
Als die Mieter aus dem Urlaub kamen und den Schaden mitbekamen, forderten sie für die verdorbenen Lebensmittel und die Geräte, die wegen des Schimmels und des Geruchs nicht mehr nutzbar seien, Schadenersatz.
Das Amtsgericht in München entschied, dass die Mieter Schadensersatzanspruch gegen die Hausverwaltung haben. Diese habe durch die falsche Mitteilung des Mieterwechsels für die Stromabschaltung gesorgt. Die Mieter können hier den Ersatz der verdorbenen Lebensmittel verlangen sowie einen finanziellen Ausgleich für die Reinigung der Geräte. Allerdings könnten sie nicht den vollständigen Ersatz der Geräte verlangen, weil eine Reinigung hier noch möglich sei.