Ohne Unterlagen gibt es keinen Kredit. Die Bank verlangt mehrere Unterlagen bevor sie Geld für einen Immobilienkauf verleiht. Diese müssen Informationen über das Einkommen, Sicherheiten und den Wert der Immobilie enthalten.
Je flotter alle Unterlagen vorgelegt werden, desto schneller entscheidet die Bank, ob der Kredit genehmigt wird. Nach Genehmigung erhält man sehr schnell die Auszahlung. Wird der Kredit nicht sofort in Anspruch genommen, können zusätzliche Kosten entstehen.
Die Bank verlangt nämlich nach einer gewissen Zeit Bereitstellungszinsen für den noch nicht in Anspruch genommenen Kredit. Daher sollte man sich immer erkundigen, wie lange der bereitstellungszinsenfreie Zeitraum ist. Nun zu den erforderlichen Unterlagen:
Der Einkommensnachweis:
Beim Einkommensnachweis muss das Einkommen anhand der Gehaltsabrechnungen, der Steuererklärung und dem Einkommensteuerbescheid bewiesen werden. Bei Selbstständigen kann das Einkommen mit dem Einkommenssteuernachweis und einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung belegt werden.
Für den Beweis des Einkommens von Rentnern kann der Steuerbescheid und der aktuelle Rentenbescheid verwendet werden. Die Höhe des Eigenkapitals kann durch Konto- oder Depotauszüge, sowie durch Sparbücher nachgewiesen werden. Wenn noch weitere Einnahmen (Zusatzverdienst, Mieteinnahmen…) oder Zahlungsverpflichtungen (Kredite, Unterhalt…) vorhanden sind, müssen diese auch belegt werden.
Falls andere Geldgeber beteiligt sind, sollte deren Zusage zur Finanzierung ebenfalls vorgelegt werden. Sind private Geldgeber beteiligt, ist es bei den Banken unterschiedlich, wie sie nachgewiesen werden sollen. Deshalb muss man bei privaten Geldgebern die Bank immer vorher nach der Beweismöglichkeit fragen.
Die Objektunterlagen:
Was für Infos eine Bank über die Immobilie haben möchte hängt maßgeblich von der Immobilienart ab. Ist es eine Wohnung oder ein Haus? Ist es ein Alt- oder Neubau? Normalerweise muss der Lageplan, der Grundriss, der Grundbuchauszug, die Wohnflächenberechnung und Fotos vorgelegt werden.
Wenn es sich um einen Neubau handelt, muss auch noch die Berechnung der Baukosten und eine Baubeschreibung vorgezeigt werden. Soll eine Eigentumswohnung finanziert werden, wird eine Teilungserklärung benötigt. Aus dieser muss man ablesen können, welche Bereiche vom Haus den verschiedenen Wohnungseigentümern gehören.
Des Weiteren muss ersichtlich sein, welcher Teil zum Gemeinschaftseigentum gehört. Steht die Immobilie auf einem Grundstück mit Erbbaurecht, gehört der Erbbaurechtsvertrag genauso zu den Unterlagen beigelegt. Es ist sinnvoll die Bank schon vor dem ersten Gespräch um eine Aufstellung der benötigten Objektunterlagen zu fragen.