Wird ein Mietvertrag über eine bestimmte Mietsache abgeschlossen, werden die Vertragspartner zum einen als Mieter und zum anderen als Vermieter bezeichnet. Beide Vertragspartner übernehmen bei Abschluss gleichermaßen Rechte und Pflichten. Im Bereich Wohnungswirtschaft sind neben dem relativ bekannten Mietrecht auch die Rechte der Vermieter geregelt.
Ein Vermieter hat das Recht auf eine regelmäßige und termingenaue Zahlung der Mieten. Am dritten Werktag eines Monats muss die Miete einem Konto gutgeschrieben sein. Für eine vermietete Wohnung kann der Vermieter eine Kautionszahlung von höchstens drei Monatsmieten (Grundmiete) verlangen.
Er kann einen Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein Mieter mit zwei zu zahlenden Mieten in Rückstand ist. Eine Kündigung kann auch im Fall von Eigenbedarf notwendig werden. Gekündigt werden kann dann einem Mieter nur unter Beachtung von Fristen, die sich aus der Mietdauer ableiten.
Ein Vermieter kann bei Investitionen, die eine Wohnqualität für einen Mieter verbessern, eine Kostenbeteiligung des Mieters vornehmen. Die Kostenbeteiligung erfolgt als abgestufte Mieterhöhung. Zu einer Mieterhöhung kommt es nicht immer nur nach Modernisierungsmaßnahmen. Eine andere Möglichkeit bietet die Anpassung an die ortsüblichen Vergleichsmieten.
Es ist keinesfalls so, dass eine Mietpartei nur Rechte und eine Vermietpartei lediglich Pflichten hat. Ein Mieter darf eine gemietete Wohnung nur vertragsgemäß nutzen. Er ist weiterhin für deren ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Vermieterrecht besagt beispielsweise, dass ein Mieter den persönlichen Zutritt nach Anmeldung einer Wohnungskontrolle nicht verwehren darf. Das trifft ebenfalls für eine beauftragte Hausverwaltung zu.
Informationen und rechtliche Beratung erhalten Vermieter beispielsweise in speziellen Vereinen. Als Vereinsmitglied erhält man Hilfe bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten und zu allen miet- und wohnungseigentümerrechtlichen Fragestellungen. Um sich vor existenzgefährdenden Mietausfällen zu schützen, kann eine Mietverlustversicherung meist zu Sonderkonditionen abgeschlossen werden.