Die Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren, welches im Gesetz der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung vorgegeben ist. Der Gläubiger hat die Möglichkeiten, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken und seinen Anspruch somit zu befriedigen.
Unbewegliches Vermögen sind Grundstücke und deren Aufbauten, Wohnungseigentum, Teileigentum sowie grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht.
Weiterhin werden Flugzeuge und Schiffe als unbewegliche Gegenstände gesehen, soweit sie in ein Register eingetragen sind. Auch für deren Verwertung gelten besondere Vorschriften. Somit ist die Zwangsversteigerung die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Machtmitteln.
Die Zwangsversteigerung führt zu einer Verwertung der Substanz. Der Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung kann sowohl bezüglich eines dinglichen Anspruchs, zum Beispiel aus einer Grundschuld oder Hypothek, als auch infolge eines persönlichen (Zahlungs-)Anspruchs ergehen. Wirtschaftlich brauchbar ist bei einer vorhandenen Grundbuchbelastung oftmals nur die Versteigerung aus einer Grundschuld oder Hypothek, im Idealfall aus der erstmaligen Belastung.
Zwangsversteigerungen von Immobilien finden beim jeweiligen Amtsgericht statt und werden in der Zeitung bekannt gegeben. Zwischen der Bekanntmachung und der eigentlichen Zwangsversteigerung liegt einige Zeit. So wird auf der einen Seite dem Schuldner die Möglichkeit eingeräumt, die erforderliche Summe noch zu erbringen und auf der anderen Seite den Interessenten eine gewisse Zeitspanne gegeben sich die Immobilie in Ruhe anzusehen.
Eine Zwangsversteigerung von Immobilien bietet oft die Möglichkeit, eine Immobilie zu einer relativ niedrigen Summe zu erwerben, denn oftmals liegt der Preis dieser weit unter dem Wert des Objekts.